Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente und mit dem Altersvorsorgereformgesetz beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 156). Abschließen können Sie es ab dem 1. Januar 2027. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ein Wechsel ins neue Depot ist freiwillig möglich, dabei können aber Kosten anfallen.
Der große Unterschied zu früher: Das Geld darf in einem Depot liegen, zum Beispiel in breit gestreuten Fonds und ETFs. Sie zahlen ein, der Staat legt eine Zulage dazu, und das Geld bleibt bis zur Rente angelegt.
Wer darf mitmachen? Jetzt auch Selbstständige
Als Selbstständige oder Selbstständiger sind Sie dabei, wenn drei Dinge zutreffen:
- Sie haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger (freiberuflicher) Arbeit.
- Sie sind jünger als 67.
- Sie geben für das Jahr eine Einkommensteuererklärung ab.
Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht nötig, und es spielt keine Rolle, ob Sie Kleinunternehmer sind. Angestellte und Beamte sind wie bisher bei Riester ebenfalls dabei. Gesellschafter-Geschäftsführer einer eigenen GmbH sind ein Sonderfall – das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wichtig für Gründer: Weil die Steuererklärung Voraussetzung ist, gibt es die Zulage erst mit deren Abgabe. Wer 2027 startet, sieht das Geld also frühestens 2028.
So berechnet sich die Zulage
| Eigenbeitrag pro Monat | pro Jahr | Grundzulage |
|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € |
| 30 € | 360 € | 180 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € (Höchstbetrag) |
- Stufe 1: 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro bis 360 € im Jahr.
- Stufe 2: 25 Cent je Euro für den Teil bis 1.800 €.
- Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr. Einzahlen können Sie bis 6.840 € – die Zulage wächst aber nur bis 1.800 € mit.
- Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind und Jahr; Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 €.
- Steuer: Zusätzlich können Sie Beiträge und Zulage bis 1.800 € als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage, und erstattet gegebenenfalls die Differenz.
Die Spielregeln
- Anlage: freies Depot ohne Garantie, ein einfaches Standarddepot (Kosten gesetzlich auf höchstens 1,0 % im Jahr begrenzt) oder ein Produkt mit Garantie auf 80 % bzw. 100 % der Beiträge samt Zulagen.
- Pausieren: In einem schwachen Geschäftsjahr können Sie den Vertrag ruhen lassen – für dieses Jahr gibt es dann keine Zulage.
- Auszahlung: frühestens mit 65, Beginn spätestens mit 70; lebenslange Rente oder Auszahlplan mindestens bis 85; zu Beginn bis zu 30 % auf einmal.
- Vorzeitig herausnehmen: Dann werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert. Ausnahme: selbst genutztes Wohneigentum.
- Anbieterwechsel: möglich; die Kosten dafür sind gesetzlich begrenzt.
- Besteuerung: Weil Sie heute gefördert werden, versteuern Sie die Auszahlungen später.
5 Fragen, bevor Sie abschließen
- Wie viel kann ich auch in schwachen Jahren sicher einzahlen?
- Brauche ich das Geld vielleicht vor der Rente – zum Beispiel für meinen Betrieb?
- Will ich eine Garantie oder lieber die Chancen eines freien Depots?
- Was kostet das Produkt im Jahr – und wie viel wäre es beim Standarddepot?
- Wie passt es zu dem, was ich schon habe, etwa einer Rürup-Rente?
Den Vergleich mit der Rürup-Rente – mit Rechenbeispiel – finden Sie im Artikel Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente? Ich empfehle keine Produkte oder Anbieter. Wobei ich helfe: Ihre Zahlen und Ihre Buchhaltung so aufzustellen, dass Sie wissen, was Sie sich leisten können – zum Beispiel im Rahmen der Gründungsberatung oder der digitalen Buchhaltung.
Allgemeine Information, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Es werden keine Produkte oder Anbieter empfohlen. Stand: Oktober 2026 (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156).