Die zwei Umsatzgrenzen

GrenzeWertWas passiert
Vorjahrhöchstens 25.000 €Voraussetzung, um im laufenden Jahr Kleinunternehmer zu sein
Laufendes Jahrhöchstens 100.000 €Wer darüber kommt, ist ab genau diesem Umsatz regelbesteuert – nicht erst im Folgejahr
Gründungsjahrhöchstens 25.000 €Im ersten Jahr gilt die niedrigere Grenze

Gezählt wird der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten. Verkäufe von Anlagevermögen (zum Beispiel das alte Firmenauto) bleiben außen vor. Die Grenzen gelten seit 2025 und bleiben 2027 unverändert.

Ihre Kunden machen den Unterschied

Sie können auf die Regelung freiwillig verzichten – dann sind Sie aber mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden. Das sollte gut durchgerechnet sein.

Welche Pflichten bleiben

Checkliste: Passt die Regelung zu Ihnen?

  1. Lag Ihr Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 €?
  2. Verkaufen Sie überwiegend an Privatkunden?
  3. Stehen in den nächsten Jahren größere Anschaffungen an?
  4. Haben Sie ein einfaches System, um Ihren Umsatz laufend zu verfolgen?
  5. Wollen Sie sich für fünf Jahre binden, falls Sie verzichten?

Ob die Regelung steuerlich für Sie die bessere Wahl ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Ich helfe Ihnen, Ihre Zahlen so aufzustellen, dass die Entscheidung leichtfällt – zum Beispiel in der Gründungsberatung.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026 (geltendes Recht seit 01.01.2025).