Die zwei Umsatzgrenzen
| Grenze | Wert | Was passiert |
|---|---|---|
| Vorjahr | höchstens 25.000 € | Voraussetzung, um im laufenden Jahr Kleinunternehmer zu sein |
| Laufendes Jahr | höchstens 100.000 € | Wer darüber kommt, ist ab genau diesem Umsatz regelbesteuert – nicht erst im Folgejahr |
| Gründungsjahr | höchstens 25.000 € | Im ersten Jahr gilt die niedrigere Grenze |
Gezählt wird der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten. Verkäufe von Anlagevermögen (zum Beispiel das alte Firmenauto) bleiben außen vor. Die Grenzen gelten seit 2025 und bleiben 2027 unverändert.
Ihre Kunden machen den Unterschied
- Privatkunden: Für sie sind Sie als Kleinunternehmer günstiger, weil keine 19 % Umsatzsteuer auf der Rechnung stehen. Hier lohnt sich die Regelung meist.
- Geschäftskunden: Die können Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer abziehen. Für sie ist es egal – Ihr Vorteil schrumpft.
- Große Anschaffungen: Als Kleinunternehmer bekommen Sie keine Vorsteuer zurück. Wer gerade investiert (Fahrzeug, Maschinen, Einrichtung), zahlt die Umsatzsteuer darauf voll selbst.
Sie können auf die Regelung freiwillig verzichten – dann sind Sie aber mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden. Das sollte gut durchgerechnet sein.
Welche Pflichten bleiben
- E-Rechnungen empfangen können Sie schon seit 2025 – selbst ausstellen müssen Sie als Kleinunternehmer keine.
- Auf Ihren Rechnungen muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen.
- Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung müssen Sie nur abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.
- Ihre Umsätze im Blick behalten – sonst merken Sie das Überschreiten der 100.000 € zu spät.
Checkliste: Passt die Regelung zu Ihnen?
- Lag Ihr Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 €?
- Verkaufen Sie überwiegend an Privatkunden?
- Stehen in den nächsten Jahren größere Anschaffungen an?
- Haben Sie ein einfaches System, um Ihren Umsatz laufend zu verfolgen?
- Wollen Sie sich für fünf Jahre binden, falls Sie verzichten?
Ob die Regelung steuerlich für Sie die bessere Wahl ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Ich helfe Ihnen, Ihre Zahlen so aufzustellen, dass die Entscheidung leichtfällt – zum Beispiel in der Gründungsberatung.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026 (geltendes Recht seit 01.01.2025).