Was ab 1. Januar 2027 sicher gilt

Was2026ab 2027Status
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €beschlossen
Minijob-Grenze603 €633 € im Monat (7.596 € im Jahr)festgelegt
Krankenversicherungs-Pauschale (gewerbliche Minijobs)13 %rund 17,5 %beschlossen
Übergangsbereich (Midijob)603,01–2.000 €633,01–2.000 €beschlossen

Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn: Sie entspricht 130 Stunden Mindestlohn geteilt durch 3 – also rund 43 Stunden im Monat. Die höhere Krankenversicherungs-Pauschale gilt für Minijobber, die gesetzlich krankenversichert sind; sie setzt sich ab 2027 aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2027: 2,9 %) zusammen und wird allein vom Arbeitgeber getragen. Für Minijobs im Privathaushalt bleibt es bei 5 %.

Was nur geplant ist

Rechnen Sie für Ihre Planung ruhig schon mit der höheren Pauschsteuer – dann gibt es im Januar keine Überraschung.

Drei Fallen aus der Praxis

  1. Feste Stunden, kein Puffer: Wer 2026 knapp unter der Grenze plant, rutscht mit dem höheren Mindestlohn schnell darüber. Stunden für 2027 neu rechnen.
  2. Arbeit auf Abruf ohne vereinbarte Stundenzahl: Dann gelten gesetzlich 20 Stunden pro Woche als vereinbart – und der Minijob ist keiner mehr (§ 12 TzBfG).
  3. Fehlende Arbeitszeit-Aufzeichnung: Beginn, Ende und Dauer müssen bis zum Ablauf des siebten Tages notiert und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG).

Gelegentlich überschreiten ist erlaubt: höchstens in zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten, nur unvorhersehbar und bis 1.266 € (2027).

Checkliste bis Dezember

  1. Stundenlöhne aller Minijobber auf mindestens 14,60 € anheben.
  2. Monatsstunden prüfen: Bleibt der Verdienst bei höchstens 633 €?
  3. Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl versehen (keine Abrufarbeit ohne Stunden).
  4. Kosten 2027 neu kalkulieren: Krankenversicherungs-Pauschale rund 17,5 % statt 13 %.
  5. Arbeitszeiten lückenlos aufzeichnen.

Wenn Sie die Lohnabrechnung abgeben möchten oder Ihre Minijobs einmal durchrechnen lassen wollen: Ich übernehme das gern im Rahmen der Lohnabrechnung.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026 – Pauschsteuer und Pflegebeitrag sind noch Entwürfe.