Was ab 1. Januar 2027 sicher gilt
| Was | 2026 | ab 2027 | Status |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € | beschlossen |
| Minijob-Grenze | 603 € | 633 € im Monat (7.596 € im Jahr) | festgelegt |
| Krankenversicherungs-Pauschale (gewerbliche Minijobs) | 13 % | rund 17,5 % | beschlossen |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01–2.000 € | 633,01–2.000 € | beschlossen |
Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn: Sie entspricht 130 Stunden Mindestlohn geteilt durch 3 – also rund 43 Stunden im Monat. Die höhere Krankenversicherungs-Pauschale gilt für Minijobber, die gesetzlich krankenversichert sind; sie setzt sich ab 2027 aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2027: 2,9 %) zusammen und wird allein vom Arbeitgeber getragen. Für Minijobs im Privathaushalt bleibt es bei 5 %.
Was nur geplant ist
- Pauschsteuer 2 % → 5 %: im Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026) – noch nicht beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
- Pflegebeitrag für Minijobs: Gesetzentwurf, frühestens ab 2028.
- Sonderrolle in der Rentenversicherung abschaffen: bisher nur Empfehlung einer Kommission, kein Gesetzentwurf.
Rechnen Sie für Ihre Planung ruhig schon mit der höheren Pauschsteuer – dann gibt es im Januar keine Überraschung.
Drei Fallen aus der Praxis
- Feste Stunden, kein Puffer: Wer 2026 knapp unter der Grenze plant, rutscht mit dem höheren Mindestlohn schnell darüber. Stunden für 2027 neu rechnen.
- Arbeit auf Abruf ohne vereinbarte Stundenzahl: Dann gelten gesetzlich 20 Stunden pro Woche als vereinbart – und der Minijob ist keiner mehr (§ 12 TzBfG).
- Fehlende Arbeitszeit-Aufzeichnung: Beginn, Ende und Dauer müssen bis zum Ablauf des siebten Tages notiert und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG).
Gelegentlich überschreiten ist erlaubt: höchstens in zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten, nur unvorhersehbar und bis 1.266 € (2027).
Checkliste bis Dezember
- Stundenlöhne aller Minijobber auf mindestens 14,60 € anheben.
- Monatsstunden prüfen: Bleibt der Verdienst bei höchstens 633 €?
- Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl versehen (keine Abrufarbeit ohne Stunden).
- Kosten 2027 neu kalkulieren: Krankenversicherungs-Pauschale rund 17,5 % statt 13 %.
- Arbeitszeiten lückenlos aufzeichnen.
Wenn Sie die Lohnabrechnung abgeben möchten oder Ihre Minijobs einmal durchrechnen lassen wollen: Ich übernehme das gern im Rahmen der Lohnabrechnung.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026 – Pauschsteuer und Pflegebeitrag sind noch Entwürfe.